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Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragraphen 218 in Bundestag eingebracht

AWO fordert Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen seit vielen Jahren

18. November 2024

AWO cMarleneCharlotteLimburg

Der Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragraphen 218 wurde am Donnerstag in den Bundestag eingebracht. Eine Gruppe von Abgeordneten will Abtreibungen schnellstmöglich legalisieren. Die AWO fordert dies seit Jahren.

Ziel ist es, noch vor der Bundestagswahl im Februar Abtreibungen zu legalisieren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft straffrei sind. Bisher sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraph 218 zwar strafbar, werden aber nicht geahndet, wenn sich die Schwangere an die entsprechenden Regelungen hält. Eine der wichtigsten Änderungen soll zudem sein, dass Abtreibungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden und nicht mehr im Strafgesetz.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher im Einzelnen auf:

1. Sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden; 

2. Möglichst gleichzeitig den Krankenkassen zu ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten und für eine Kostenübernahme bei Geringverdienenden zu sorgen; 

3. Ebenfalls möglichst gleichzeitig den Zugang zu nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva wie der sogenannten Pille danach zu gewährleisten; 

4. Mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel für alle Geschlechter, gerade auch für Männer, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen; 

5. Dafür zu sorgen, dass Schwangerschaftsabbrüche besser in die medizinische Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten integriert werden und über die Approbationsordnung zu einem verbindlichen Inhalt des Lernzielkatalogs werden; 

6. Die Abschaffung des Sondervertriebswegs zur Beschaffung von Medikamenten, die für den Schwangerschaftsabbruch benötigt werden, zu prüfen; 

7. Sicherzustellen, dass die Schwangeren ihr Recht auf Methodenwahl bei einem Schwangerschaftsabbruch ausüben können und insbesondere sicherzustellen, dass medikamentöse Abbrüche und eine telemedizinische Behandlung rechtssicher durchgeführt werden können; 

8. Unter Beibehaltung des Rechts von Ärztinnen und Ärzten, die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch zu verweigern, dafür zu sorgen, dass alle Ärztinnen und Ärzte eine ärztliche Aufklärung und Beratung sowie eine Vor- und Nachsorge zu Schwangerschaftsabbrüchen leisten können; 

9. Dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser, denen die Leistungsgruppe Gynäkologie zugewiesen und finanziert wird, entweder selbst Schwangerschaften abbrechen oder schwangere Personen, die dies wünschen, an eine geeignete Stelle weiterleiten; 

10. Zu prüfen, wie Informationen über soziale und rechtliche Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung gestellt werden kann und sicherzustellen, dass ein freier Zugang zu diesen Informationen gewährleistet ist; 

11. Gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass ungewollt schwangere Frauen und Familien weiterhin durch einen niedrigschwelligen Zugang zu ergebnisoffener Beratung Unterstützung finden, die Beratungsinfrastruktur, deren Finanzierung und ein leichter und wohnortnaher Zugang zu Beratung weiter gesichert sind und zu prüfen, inwiefern Sprachbarrieren durch einen Anspruch auf Sprachmittlung abgebaut werden können und die Beratung noch besser auf die Fragen und Bedürfnisse, sowie Lebenssituation der schwangeren Person abgestimmt werden kann; 

12. Für die Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten weiterhin eine umfassende und altersangemessene Sexualaufklärung und Aufklärung über Verhütung zu gewährleisten und dafür die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit den erforderlichen Mitteln im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auszustatten und gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass das Recht auf Beratung zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle ausgeübt werden kann; 

13. Ungewollt schwangere Frauen und Familien durch einen leichten Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen zu stärken und eine Entscheidung für eine Schwangerschaft zu erleichtern; 

14. Gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu sachlichen Informationen über rechtliche und medizinische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs sowie zu Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, durch eine Stärkung von seriösen, staatlichen Informationsangeboten zu verbessern und so Fehlinformationen über Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere zum sogenannten Post-Abortion-Syndrom, entgegenzutreten; 

15. Zu prüfen, wie bestehende rechtliche Möglichkeiten genutzt werden können, um stärker gegen irreführende Beratungsangebote vorzugehen;

 16. Gemeinsam mit den Ländern Sorge zu tragen, dass gegen rechtswidrige Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Beratungseinrichtungen sowie Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Maßnahmen ergriffen werden.