Projekt InsoFas
Das Wohl des Kindes hat Vorrang (Art. 3) UN-KINDERRECHTSKONVENTION
Unsere Aufgabe als Erwachsene ist es, aufmerksam zu sein, um Kinder mit ihren Signalen und Äußerungen wahr- und ernst zu nehmen und sie und ihre Bedürfnisse zu schützen.
Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Es gibt keine gesetzliche Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Deswegen wird in Verdachtsfällen eine fundierte fachliche Einschätzung benötigt. Jeder einzelne Fall bedarf einer genauen kompetenten Betrachtung.
Im Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das dazu auffordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei das Anbieten von Hilfe für belastete Familien und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz. In diesem Rahmen wurde ebenfalls der § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ überarbeitet. Dort wird als Aufgabe für die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe definiert, Signale von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und im Zusammenwirken mit anderen Fachkräften deren Risiken für die Kinder einzuschätzen. Dabei sind die Kinder, Jugendlichen und Eltern einzubeziehen. Um die Risikoeinschätzung zu qualifizieren, wurde die „insoweit erfahrene Fachkraft“ (InsoFas) mit entsprechender Weiterbildung als verbindlicher Standard eingeführt.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e. V. kommt diesem Standard nach, indem sie zwei InsoFas (insoweit erfahrene Fachkräfte) für den Kinderschutz benannt hat. Des Weiteren wurden ein Kinderschutzverfahren und Handlungsleitlinien entwickelt, die Bestandteil des Management Handbuches und für alle Mitarbeitenden verpflichtend sind.
Die „InsoFas“ stehen allen AWO Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit ihnen als Besucher*innen in Kontakt kommen, beratend zur Seite. Wenn AWO Mitarbeiter*innen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen oder ein ungutes Gefühl haben, unterstützen die InsoFas sie bei der Einschätzung der Gefährdung des Kindes oder des bzw. der Jugendlichen und entwickeln gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Einrichtung die weiteren Handlungsschritte. Dabei handelt es sich um eine anonymisierte Beratung. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte unterstützen und geben Hilfestellung bei der Entscheidung, ob eine Information an das zuständige Jugendamt sinnvoll und notwendig ist.