• Trans­pa­renz

    Transparent für die Öffentlichkeit

    Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V. ist ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband, der sich seit seiner Gründung für die sozial Benachteiligten unserer Gesellschaft einsetzt. Als Wohlfahrtsverband werden uns Mittel anvertraut, zum Beispiel in Form von Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Steuergelder oder Fördermitteln. Die Verwendung dieser Gelder erfordert von uns größte Sorgfalt und Transparenz. Wir möchten daher der Öffentlichkeit Einblick in unsere Zahlen geben und Herkunft und Verwendung von Mitteln transparent machen.

    Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der  Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen und deren Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Wir verpflichten uns damit, die auf dieser Seite gelisteten zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

    1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsdatum, Ansprechpartner*innen

    Name:
    Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V.
    Kurz: AWO Kreisverband Wesel e.V.
    Uerdinger Straße 31
    47441 Moers

    Sitz: Moers

    Gründungsdatum: 24.05.1975
    Vereinsregister Kleve mit der Nr. VR40909
    Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr

    Ansprechpartner: 
    Jochen Gottke (Vorstandsvorsitzender)
    Dr. Bernd Riekemann (Vorstand)
    E-Mail: infos@awo-kv-wesel.de 
    Tel.: 02841 78892-03

    2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

    Unsere Satzung regelt die Struktur unseres Handelns.

    Leitsätze und Leitbild bilden die Grundlage für das Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen unsere Aufgaben und Ziele sowie unser Arbeitsverständnis.

     

    3. Angaben zur Steuerbegünstigung

    Der Verein ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft (§ 1 Nr. 4 KStG; § 2 Abs. 1 GewStG) und wird unter der Steuernummer 119/5740/0216 beim Finanzamt Kamp-Lintfort geführt.

    Mit der Anlage 1 zum Bescheid vom 13.01.2022 für die Körperschaftssteuer stellte das Finanzamt für das Jahr 2020 die Befreiung von der Körperschaftssteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) fest, soweit der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke (§ 51 ff. AO) verfolgt. Für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe besteht im Übrigen Steuerpflicht. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

    Durch den Bescheid erhielt der Verein das Recht, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) für erhaltene Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihm zur Verwendung für die steuerbegünstigten Zwecke zugewendet werden, auszustellen. Der Verein fördert die allgemein als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO). Diese Berechtigung endet nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Tag der Ausfertigung des Bescheids.

    Der Kreisverband ist Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit seinen Beteiligungsgesellschaften gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UstG.

    4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

    Bei dem AWO Kreisverband Wesel e.V. existieren angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Da Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und wird bei seiner Arbeit unterstützt.

    Die Vereinsorgane des AWO Kreisverbandes Wesel e.V. sind die folgenden Organe:

    1. die Kreiskonferenz ist das oberste und nach demokratischen Grundsätzen gewählte Satzungsorgan. Sie besteht aus etwa 90 aus den Ortsvereinen, Stützpunkten und dem Kreisverband gewählten Delegierten und vertreten die Interessen ihrer rund 2.000 Mitglieder. Sie wählte das Präsidium, die Revisor*innen und die Vertreter*innen in die oberen Verbandsgliederung für vier Jahre. Die nächste Kreiskonferenz findet im Mai 2023 statt. 
    2. das Präsidium ist das Aufsichtsorgan des Kreisvorstandes und tagt hierzu in der Regel vierteljährlich. Das Präsidium bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Daneben bestimmt es die strategische Ausrichtung, entscheidet über grundsätzliche Fragen der Verbandsstruktur und -entwicklung sowie die fach- und sozialpolitischen Leitlinien. Das derzeitige Präsidium besteht aus 7 plus 1 Mitgliedern: 
      Ibrahim Yetim, Präsident
      Sonja Gildemeister, Vizepräsidentin
      Willi Brechling, Vizepräsident
      Karin Böhm, Beisitzerin
      Jürgen Neervort Beisitzer
      Bernd Keienborg, Beisitzer
      Ingrid Schwiderski, Beisitzerin
      Günter Rehn - ständiger Gast 
      Die Amtszeit des Präsidiums endet im Mai 2023.
    3. der Kreisvorstand besteht nach Satzung aus 2 bis 3 Mitgliedern (Vorsitzendem und bis zu 2 Vertreter*innen), denen bestimmte Aufgabengebiet über eine vom Präsidium zu genehmigende Geschäftsordnung zugewiesen werden. In der Regel werden die Vorstandsmitglieder für maximal acht Jahre berufen. Derzeit besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, Jochen Gottke, und einem Vertreter, Dr. Bernd Riekemann. Beide Amtszeiten laufen im Jahr 2027 aus.
    4. der Kreisausschuss stellt den regelmäßigen Kontakt und Informationsaustausch zwischen den Kreiskonferenzen her und kann Mitglieder ins Präsidium nachwählen, sofern es dort zu ungeplanten Austritten gekommen ist. Er tagt nach Satzung mindestens zweimal jährlich und berät den Kreisvorstand bei wichtigen Verbandsangelegenheiten. Der Kreisausschuss besteht aus je einem/r Vertreter*in aus den Ortsvereinen und Stützpunkten, den unter b. genannten 7 Präsidiumsmitgliedern und den unter c. genannten beiden Vorstandsmitgliedern.
      Die Vertreter*innen der Ortsvereine (OV) und Stützpunkte (StP) sind:
      StP Alpen - Andrea  Ingenlath
      OV Dinslaken - Willi Banning
      OV Hamminkeln - Udo Scholz
      StP Hünxe - Marion Hüser
      OV Kamp-Lintfort - Michael Hänsel
      OV Moers - HaJo Schneider
      OV-StP Moers-Kapellen - Gisela Hämel
      OV Moers Rheinkamp - Günter Rehn
      OV Neukirchen-Vluyn - Simon Aarse
      OV Rheinberg - Carsten Zimmermann
      OV Schermbeck - Henryka Artmann
      StP Voerde - N.N.
      OV - StP Weseö - Christel Hasibether
      OV Xanten - Karl Erlsbergen
       

    5. Tätigkeitsbericht

    Umfassende Informationen über die Tätigkeiten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V. finden sich im angefügten Geschäftsbericht 2020

     

    6. Personalstruktur

    Im Berichtsjahr 2020 wurden durchschnittlich 1158 Mitarbeitende beschäftigt. Davon sind 868 Vollzeitkräfte und 87 Auszubildende.

    Hinzu kommen rund 150 Beschäftigte aus den angebundenen Organisationseinheiten AWO-Plus GmbH und des Jugendheims ZOFF gGmbH sowie dem Betreuungsverein.

    Aktuell unterstützen ca. 500 ehrenamtlich Mitarbeitenden die hauptamtlichen Beschäftigten bei verschiedenen Tätigkeiten.

    7. Angaben zur Mittelherkunft

    Unsere Bilanz lesen Sie hier, die Gewinn- und Verlustrechnung des AWO Kreisverband Wesel e.V. finden Sie hier (beide Dokumente jeweils für das Jahr 2020).

    8. Angaben zur Mittelverwendung

    Der AWO Kreisverband Wesel unterzieht sich freiwillig einer jährlichen Prüfung nach dem HGB. Der Jahresabschluss 2020 wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn geprüft und mit einem uneingeschränkten Betätigungsvermerk testiert.

    9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

    Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e. V. ist alleiniger Gesellschafter der ASSAWO gGmbH, der Jugendheime ZOFF gGmbH, der AWO Plus am Niederrhein GmbH. Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V. ist korporatives Mitglied.

    10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

    Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V. erhielt im Jahr 2020 Zuschüsse und Leistungsentgelte von folgenden juristischen Personen, die jeweils mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten. 

    Stadt Moers

    Stadt Wesel

    LVR